Artikel vom 03.09.2008




220 Grundstückseigentümer aus Teterow und Umgebung siegten jetzt vor dem für Mecklenburg-Vorpommern zuständigen Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald in einem Prozeß um Beiträge für Anschlüsse an die Kanalisation, die schon zu DDR-Zeiten geschaffen worden sind. Die Greifswalder Richter wiesen mit einer Entscheidung vom 27. August die Zulassung einer Berufung ab, die der zuständige Zweckverband Wasser/Abwasser Mecklenburgische Schweiz beantragt hatte. Damit sind die Beitragsbescheide, die den 220 Mitgliedern des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) Ende des Jahres 2004 für ihre Altanschlüsse zugestellt worden waren, rechtswidrig und müssen aufgehoben werden.
Vier Jahre lang hatten die betroffenen Altanschließer mit Unterstützung des VDGN gegen die Beitragsbescheide gekämpft. Der jetzigen Greifswalder Entscheidung waren zwei Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin vorausgegangen, in denen der Zweckverband unterlag und seine Satzung für nichtig erklärt wurde.
VDGN-Präsident Eckhart Beleites erklärt zum Ausgang dieses Prozesses:
„Dieser Erfolg vor dem OVG Greifswald ist ein wichtiger Markstein im Kampf gegen Altanschließerbeiträge. Wir werten ihn als Signal, im Kampf gegen Altanschließer- und horrende Wasser-/Abwasserbeiträge nicht nachzulassen. Das gilt für Mecklenburg-Vorpommern wie für Brandenburg.
Es zeigt sich hier, daß es sich auch bei Beiträgen für Altanschlüsse lohnt, die Satzungen und Verfahrensweisen der Zweckverbände und anderen auf diesem Gebiet tätigen Körperschaften juristisch überprüfen zu lassen. Mit dem Zusammenschluß der Betroffenen in einer Klägergemeinschaft, die sich auf die Kompetenz und jahrelange Erfahrung des VDGN in verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzungen stützen kann, haben wir den richtigen Weg beschritten. Das mindert das Kostenrisiko für den Einzelnen erheblich, und es stärkt die Solidarität. Denn bei ungerechtfertigten Forderungen der Wasser- und Abwasserzweckverbände heißt es: Gemeinsam gegenhalten!“


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