Artikel vom 07.09.2008




Die Fortentwicklung und Umsetzung dezentraler Abwasserkonzepte in den ländlichen Räumen ist angesichts der Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt das Gebot der Stunde. Infrastrukturmaßnahmen in den sich entvölkernden Regionen sind vielfach nur noch auf kleinräumiger Basis zu finanzieren. Es ist im Abwasserbereich nicht ersichtlich, dass die Landesregierung von dieser Entwicklung Kenntnis genommen hat.
Mit dem Darlehensprogramm „KLAR“ für die Umrüstung bestehender Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik offenbart die Landesregierung aber einmal mehr ihre einseitige Ausrichtung auf oft unwirtschaftliche zentrale Lösungen.

Das Programm dient nach Auffassung des Sprechers des Initiativen-Netzwerkes „Kommunalabgaben“ Sachsen-Anhalt (INKA) Wolf-Rüdiger Beck nur als „Feigenblatt“. „Das Land kann nicht erklären, weshalb es anders als Thüringen und Sachsen oder Bayern den Betroffenen keine wirksame finanzielle Hilfestellung anbieten will. Der Hinweis auf fehlende Landesmittel ist im Hinblick auf die Verschwendung von Steuermitteln für die völlig verfehlte Politik des Landes im Abwasserbereich, die fast ausschließlich auf die Förderung zentraler Abwasserbeseitigungskonzepte setzt, einfach nur peinlich. Denn schließlich haben wurden die Nutzer von Kleinkläranlagen oft jahrelang zu einer zusätzlichen Abwasserabgabe herangezogen, deren Erträge durchaus in ein Förderprogramm hätten eingebracht und damit an die Betroffenen hätten zurückgegeben werden können.“

Die vom Land für die Umrüstung auf den 31.12.2009 festgesetzte Frist setzt die Betroffenen nach Auffassung des Netzwerks INKA unter unnötigen aber offenbar politisch gewollten Zeitdruck. Mit Umweltschutzaspekten sei die plötzliche Eile nicht zu rechtfertigen, denn für die zentrale Erschließung gilt diese Frist nicht. Auch die von Landesumweltministerin Petra Wernicke ins Feld geführten Bundesgesetze fordern dies laut Beck nicht. So habe Sachsen den Bürgern des Landes eine Frist bis zum Ablauf des Jahres 2015 eingeräumt. Thüringen überlasse es gar den Kommunen und Verbänden, nach eigenem Ermessen und nach den örtlichen Gegebenheiten Fristen festzulegen. Das vom Land zitierte Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verlange nur eine Umrüstung in „angemessener Frist“, erklärte Wolf Beck. Es könne nicht sein, dass das Land mit leichter Hand die Bürger zu kurzfristigen finanziellen Kraftakten zwingt und dann andererseits bei der notwendigen finanziellen Entlastung der Betroffenen die kalte Schulter zeige.

Ein wichtiger Aspekt ist laut Beck unbedingt zu beachten. Bei den zu Gruppenlösungen zusammengefassten (semidezentralen) Anlagen nach dem Prinzip Prof. Dr. Löffler können die beteiligten Grundstücksbesitzer gegenüber grundstücksbezogenen Einzelanlagen enorm viel Geld sparen. Während bei einer Hauskläranlage für vier Personen mit 1.500 bis 2.000 Euro für jeden angeschlossenen Einwohner gerechnet werden müsse, liegen die Kosten bei einer Gruppenlösung für 10 bis 20 Nachbarn nur noch bei einem Viertel dieser Kosten. Die Entwicklung solcher effektiven und ökologischen Konzepte erfordert jedoch ausreichend Zeit und die beratende Unterstützung des Umweltministeriums.

Bei INKA vermutet man indes politisches Kalkül hinter den Entwicklungen. Dazu Wolf Beck:

„Zentrale Anlagen wurden und werden immer noch mit enormen Druck des Landes und mit Hilfe von Fördermillionen durchgesetzt. Der Anschluss- und Benutzungszwang bei zentralen Anlagen wird dabei mit dem sogenannten Solidarprinzip gerechtfertigt. Angemessen ist dieser Begriff oft nicht. Vor allem dann nicht, wenn trotz millionenschwerer Förderung höhere Kosten für die Bürger bleiben als sie mit ungeförderten alternativen Lösungen entstanden wären.

Bei dezentralen Anlagen wirft man das Ideal der Solidarität im Umweltministerium aber plötzlich über Bord und verfällt ins Gegenteil. Denn Einsparungen, die durch semidezentrale Lösungen erreicht werden könnten, versucht man durch knappe Terminvorgaben zu verhindern. Jede weitere semidezentrale Anlage würde offenbaren, wie günstig eine umweltgerechte Abwasserbeseitigung sein könnte. Die durch den Zentralisierungswahn verursachte Milliardenverschwendung wäre für jedermann offensichtlich.“

In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 06.09.08 fordert das Initiativennetzwerk die Umweltministerin auf, die Bürgerinnen und Bürger bei Suche nach der günstigsten Variante zu unterstützen. Ein neues Abwasserbeseitigungskonzept ist zu erstellen, in welchem mehr Varianten als bisher, so z.B. auch semidezentrale Anlagen nach dem sogenannten Löffler-Prinzip berücksichtigt werden. Mit den vorhandenen EU-Fördermitteln könne der öffentliche Anteil der Anlagen gefördert werden. Der private Anteil würde sich somit reduzieren, was zu Einsparungen von Landesmitteln führt, die im Abwasserbereich an anderen Stellen, z.B. zur Entschuldung von Zweckverbänden eingesetzt werden können und müssen.

INKA PM 06/08