Artikel vom 30.12.2008




Die Thüringer Landesregierung plant im Rahmen eines Gesetzentwurfes ein sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG).

Vor dem Hintergrund sinkender Solidarpaktmittel und zurück gehender Fördermittel der Europäischen Union trage das Instrument der Beitragserhebung nachhaltig dazu bei, dass die Gemeinden auch in Zukunft in finanzieller Hinsicht in der Lage sein werden, die wichtige Aufgabe des Straßenbaus eigenverantwortlich zu erfüllen.

Künftig muss aber - so die Absicht der Landesregierung - die Beschlussfassung der Kommunen über die Beitragssatzung innerhalb von vier Jahren nach dem Abschluss der Maßnahme erfolgen. Nach der gegenwärtigen Rechtslage gibt es für nachträglich beschlossene Satzungen in Thüringen keine zeitliche Grenze. Dieser Zustand wird als nicht länger haltbar angesehen.
Beiträge sollen über die Dauer von maximal 20 Jahren gestundet werden können, anfallende Stundungszinsen können erlassen werden.
Darüber hinaus sollen auch Mindestsätze hinsichtlich von den Gemeinden zu tragenden Eigenanteils in das Gesetz eingeführt werden.

In einem nun von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten soll untersucht werden, ob und in wie weit der Gesetzentwurf insbesondere auch
verfassungsrechtlichen Grenzen standhält.

Mit der Vorlage des Gutachtens wird im Frühjahr 2009 gerechnet.


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