Artikel vom 28.05.2009




Das Initiativennetzwerk Kommunalabgaben (INKA) Sachsen-Anhalt hatte kürzlich die Landesverbände der demokratischen Parteien zum Thema "Rückwirkende Straßenausbaubeiträge" befragt. "In Sachsen-Anhalt ist es aufgrund der aktuellen Rechtssprechung möglich, Straßenausbaubeiträge rückwirkend zu erheben. Selbst für Baumaßnahmen aus dem Jahre 1991 können und müssen heute noch rückwirkend Beiträge erhoben werden, auch wenn den Betroffenen in der Vergangenheit zugesichert worden war, dass die Maßnahmen allein über Fördermittel finanziert würden (und größtenteils auch wurden). In einigen Gemeinden kann das Gebot nachträglicher Erhebungen wegen fehlender Unterlagen gar nicht durchgeführt werden, in anderen wird konsequent nachveranlagt. "Wir sehen in dieser Praxis eine Umgehung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien wie den Vertrauensschutz, den Gleichheitssatz, das Rückwirkungsverbot und das Gebot der Rechtssicherheit. Der politische Schaden steht dabei in keinem Verhältnis zum fiskalischen Gewinn.", erklärte der Sprecher des Netzwerks, Wolf.-R. Beck aus Teutschenthal. Beck weiter: "Wir fordern hier nachhaltige Korrekturen des Gesetzgebers. Da Parteien demokratisch organisiert sind, können auch Orts- und Kreisverbände auf Themen der Landespolitik Einfluss nehmen. Im Zuge der anstehenden Kommunalwahlen haben wir deshalb gefragt, welche diesbezüglichen Aktivitäten es bei den einzelnen Parteien gab. Beantwortet wurden unsere Fragen bisher nur von Bündnis 90/Die Grünen. Initiiert durch einen Antrag des Kreisverbands Saalekreis, hatte sich der Landesverband der Grünen im Juni 2008 gegen die rückwirkende Beitragserhebung positioniert und eine Reform der Kommunalabgabengesetzes gefordert. Überhaupt reagiert hat ansonsten lediglich noch die CDU. Von Seiten der Christdemokraten wurde aber nur die aktuell bestehende, unbefriedigende Rechtslage erläutert. Man sehe sich außer Stande etwas daran zu ändern. Auf die eigentlichen Fragen ging man nicht ein."

Pressemitteilung vom 28.05.2009

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