Artikel vom 10.12.2009




Eine neue Studie des Statistischen Landesamts Sachsen-Anhalt bestätigt Korrektheit der INKA-Erhebung vom Juli 2008, welche von der Landesregierung seinerzeit als "nicht nachvollziehbar" kommentiert worden war. Die Daten im Abwasserbereich sind nun lediglich aktualisiert. Anstelle eines Tagesverbrauchs von 91 l/Person (INKA-Studie) ging das Landesamt 90 l/Person aus. Hieraus resultieren geringfügige Unterschiede.

Im Einzelnen zu den Feststellungen des Landesamts: Es wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 für einen Kubikmeter Trinkwasser durchschnittlich 1,60 EUR gezahlt. Für die gleiche Menge Abwasser waren 3,19 EUR zu zahlen. Das ergab die für das Jahr 2009 durchgeführte Erhebung über die Wasser- und Abwasserentgelte.

Alle 959 Gemeinden Sachsen-Anhalts (Stand 01.01.2009) werden über zentrale Trinkwasserleitungen versorgt. 849 Gemeinden sind zum selben Zeitpunkt vollständig oder teilweise über öffentliche Kanalnetze an eine zentrale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen. Die 110 Gemeinden, welche nicht angeschlossen sind, wurden nicht für die vorgenommenen Berechnungen herangezogen.

Die niedrigsten Kubikmeterpreise (verbrauchsabhängig) für Trinkwasser werden mit 0,86 EUR in 36 Gemeinden des Altmarkkreises Salzwedel und des Landkreises Stendal gezahlt. Dagegen müssen die Einwohner von acht Gemeinden im Landkreis Harz 3,89 EUR je Kubikmeter Trinkwasser zahlen.

Bei den Abwassergebühren liegen diese Spannen zwischen 1,34 EUR je Kubikmeter in der Gemeinde Heuckewalde im Burgenlandkreis und 6,43 EUR in der Stadt Sandersleben (Anhalt) im Landkreis Mansfeld-Südharz.

Bei den Grundgebühren (verbrauchsunabhängige Entgelte) ergibt sich folgendes Bild:
Eine monatliche Grundgebühr für Trinkwasser wird in 956 Gemeinden erhoben, wobei die Haushalte der Stadt Coswig (Anhalt) (Landkreis Wittenberg) mit einer Grundgebühr von 1,30 EUR die niedrigste und die der Stadt Weißenfels sowie der umliegenden Gemeinden Burgwerben, Langendorf, Reichardtswerben und Tagewerben (alle Burgenlandkreis) mit 14,77 EUR die höchste monatliche Grundgebühr zahlen müssen.

Für die Abwasserentsorgung ist eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr in 667 Gemeinden zu zahlen.
Von diesen Gemeinden wird in der Stadt Stendal (Landkreis Stendal) mit 0,18 EUR im Monat die geringste Grundgebühr erhoben. Im Burgenlandkreis befinden sich mit den Städten Bad Bibra und Laucha an der Unstrut sowie den Gemeinden Kirchscheidungen, Thalwinkel und Weischütz die Gemeinden, in denen mit 25,00 EUR die höchste monatliche Grundgebühr im Land Sachsen-Anhalt zu zahlen ist.

Anhand der ermittelten Daten hat das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt eine Kostenrechnung für einen Drei-Personen-Haushalt durchgeführt. Es wurde von einem Pro-Kopf-Verbrauch von 90 Liter Trinkwasser pro Tag ausgegangen. Die durchgeführten Kostenberechnungen beziehen sich auf alle Gemeinden, die über eine zentrale Wasserversorgung und / oder eine zentrale Abwasserentsorgung verfügen. Die flächenbezogenen Entgelte (z.B. Niederschlags- bzw. Oberflächenwasser) blieben unberücksichtigt.

Durchschnittlich ergeben sich für einen sachsen-anhaltinischen Haushalt jährliche Kosten in Höhe von 677 EUR. Dabei belaufen sich die Kosten für Trinkwasser auf 258 EUR und für Abwasser auf 419 EUR.

Bei den Gemeinden mit beiden Kostenbestandteilen (Wasserkosten und Abwasserkosten) entstehen für die Haushalte der Gemeinde Döbris (Burgenlandkreis) mit 398 EUR die niedrigsten Gesamtkosten.

Mit 448 EUR zahlen die Haushalte in der Gemeinde Potzehne (Altmarkkreis Salzwedel) landesweit den zweitniedrigsten Kostensatz.

Es folgen die Stadt Güsten und die Gemeinde Amesdorf (beide Salzlandkreis) sowie die Stadt Kalbe (Milde) im Altmarkkreis Salzwedel mit 449 EUR.

Am meisten belastet wurden die Haushalte der Gemeinde Hohenthurm (Saalekreis) mit 988 EUR im Jahr. Mit 970 EUR hat die Gemeinde Rhoden (Landkreis Harz) nur unwesentlich geringere Kosten, und auch in der Gemeinde Aue-Fallstein (Landkreis Harz) sind die Gesamtkosten mit 957 EUR nur geringfügig niedriger.


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