Artikel vom 15.05.2016




Das Moratorium zur Eintreibung von Altanschließerbeiträgen im Bereich des WAZV Bode-Wipper endete am 21.03.2016. Der Verband hat seitdem zahlreiche Widerspruchsbescheide verschickt und zwingt die Betroffenen damit in ein Klageverfahren.

Damit konterkariert der Verband die Bemühungen der neuen Landesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag klar forumulierte:

"In der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG wollen wir ein Moratorium der Einziehung der Beiträge, bis die gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Rechtsfrage abgeschlossen sind. Wir werden die Aufgabenträger rechtlich in die Lage versetzen, ein solches Moratorium umzusetzen."

Der Verband will die Umsetzung dieser Bemühungen nicht abwarten und beruft sich auf das Urteil des OVG LSA vom 17.02.2016, welches die Auffassung bekräftigt habe, dass die Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG LSA verfassungsgemäß sei.
Damit ignoriert der Verband, dass eine Klage der Fraktion "Die Linke" beim Landesverfassungsgericht anhängig ist und dass gegen das fragliche Urteil des OVG LSA inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde. Dieses Verfahren wird ggf. bis zum Bundesverfassungsgericht gebracht werden.

Den Betroffenen kann nur angeraten werden, zur Wahrung ihrer Rechte fristgerecht Rechtsmittel gegen den Widerspruchsbescheid einzulegen und Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen.

Es ist bedauerlich, dass der WAZV diesen Weg gewählt hat, der sich für ihn durchaus noch als teurer Bumerang erweisen könnte.



Wolf Beck