Artikel vom 20.05.2016




In einer Sondersitzung des Landtages soll am 31.05.2016 über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes erreicht werden, dass die Kommunen und Verbände in der Altanschließerproblematik Tatsachen schaffen, bevor die verfassungsrechtlichen Fragen geklärt sind.

Mit Blick auf die Beitragserhebungspflicht haben einige Verbände die Aufforderung, bis zur Klärung der Rechtslage die Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, ignoriert und begonnen, Widerspruchsbescheide zu versenden.
Dies soll nun durch eine Gesetzesänderung unterbunden werden. Alle Verfahren, die unter die Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG LSA fallen, sollen zwingend ausgesetzt werden. Zugleich ist beabsichtigt, finanzielle Nachteile, die den Verbänden hierdurch entstehen könnten, aus Landesmitteln auszugleichen. Das jedenfalls sieht ein Gesetzentwurf der Fraktion "Die Linke" vom 18.05.2016 vor.


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