Artikel vom 08.06.2016




Die SPD hat ihre Haltung zur jüngsten Änderung des Kommunalabgabengesetzes erläutert. In einem offenen Brief wendet sich sich an die Bürgerinitiativen im Land:

Wir drucken diesen hier ab:


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute das von den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen eingebrachte Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Die Linken haben sich bei der Abstimmung enthalten, die AfD hat dagegen gestimmt.

Was sind die wesentlichen Folgen dieses Gesetzes für die Betroffenen?

• Erstens: die Möglichkeit für die kommunalen Zweckverbände, bis zur anstehenden Entscheidung des Landesverfassungsgerichts ein Moratorium rechtssicher durchführen zu können. Wie Sie wissen, schreckten bislang viele Verbände trotz eines entsprechenden Erlasses aus dem Innenministerium vor einem Moratorium ohne gesetzliche Grundlage zurück.

Folge: Die Betroffenen müssen zur Wahrung ihrer Interessen bei einem Moratorium jetzt nicht vor die Gerichte ziehen, sondern können die Entscheidung des Verfassungsgerichtes abwarten.

• Zweitens: die Anpassung der Zinsen an die Marktlage.

Folge: Die Zinslast sinkt von derzeit sechs auf 1,75 Prozent.

• Drittens: die Möglichkeit für die kommunalen Zweckverbände, Beitrags-auseinandersetzungen durch Vergleich zu entscheiden.

Folge: Wir vermeiden überflüssige Gerichtsverfahren mit ungewissen Prozessrisiken für alle Beteiligten.


Wir wissen, dass diese Regelungen vielen Bürgerinitiativen nicht weit genug gehen.

Wir stehen jedoch dazu, dass es richtig war, jetzt vor allem schnell zu handeln und damit gleich nach der Landtagswahl in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren Rechtssicherheit zu schaffen.

Wir stehen außerdem dazu, dass kommunales Abgabenrecht im Grundsatz eine kommunale Angelegenheit ist.

Wir stehen aber auch dazu, dass weitere Reformen am Kommunalabgabengesetz erforderlich sind und durch eine weitere Gesetzesänderung die Beitragserhebungspflicht gelockert werden muss.

Deshalb ist es auch wichtig, dass wir im Dialog bleiben. Nach der Sommerpause steht der weitere Gesetzgebungsprozess an. Wir laden Sie ausdrücklich ein, das Gespräch mit uns zu führen – über die Situation der Betroffenen, über das heute verabschiedete Gesetz, über die weiteren notwendigen Schritte und natürlich über die Auswirkungen des zu erwartenden Urteils.

Wir haben mit dem heutigen ersten Schritt zur KAG-Reform gezeigt: Wir halten nicht an Entscheidungen fest, die in ihren Auswirkungen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen. Fehlentwicklungen können und müssen korrigiert werden. Wir setzen auf Ihre Vorschläge auch in der weiteren Diskussion.

Mit freundlichen Grüßen



Dr. Katja Pähle Silke Schindler Rüdiger Erben