Artikel vom 11.08.2016




Nach einer Erhebung der Landesregierung sind nach Einführung des § 18 Abs. 2 KAG-LSA durch das Gesetz zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 2014 bis zum 31. Dezember 2015 insgesamt 78.126 Bescheide zum Herstellungsbeitrag II versandt worden.

Dabei wurde ein Beitragsvolumen von 77 Mio Euro angesprochen. Im Durchschnitt sind das also 985,59 € je Beitragsbescheid.

Insgesamt haben 35.973 Beitragspflichtige Widerspruch eingelegt.

Stellt man diese Zahlen in den Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um ein Moratorium, also um das Aussetzen der Widerspruchsverfahren bis zur verfassungsrechtlichen Klärung der anstehenden Fragen, so ergibt sich folgendes:

Das Prozesskostenrisiko der Verbände beträgt im Falle des Unterliegen in I.Instanz im Hinblick auf den durchschnittlichen Gegenstandswert (bis 1001 €) und unter Einbeziehung der dann zu erstattenden aussergerichtlichen Kosten pro Klage EUR 1.057,61 brutto. Das wären bei das sind bei 35.973 potentiellen Klageverfahren immerhin
EUR 38.045.404,53.

Das bedeutet, dass diejenigen Beiträge, die von der Hälfte der Bescheidempfänger, die keinen Widerspruch eingelegt hat, vereinnahmt worden sind, für Prozesskosten im Fall der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 18 Abs. 2 KAG wieder ausgegeben werden müssten, also im Ergebnis durch die gesamte Beitragsaktion kein Geld in der Kasse der Verbände bleiben würde – es wäre ein Null-Summen-Spiel.

Da Prozesskosten auch über Gebühren nicht refinanziert werden dürfen (als nicht leistungsbezogener Aufwand), würden im Ergebnis über die Umlagen an die Mitglieds-Gemeinden die Steuerzahler belastet.

Die Idee des Moratoriums machte also durchaus Sinn und lag nicht nur im Interesse der Beitragszahler. Nicht alle Verbände haben das bisher verstanden.

Diese Berechnung lässt zudem noch unberücksichtigt, dass nicht nur Fallgruppen zum Herstellungsbeitrag II betroffen sind, sondern auch solche Sachverhalte zum Herstellungsbeitrag I, die bis zum 01.01.2005 noch nicht abgearbeitet waren.





Wolf-R. Beck

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