Artikel vom 20.12.2016




Am 23. November 2016 ist eine von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossene Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes in Kraft getreten, mit der die Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen abgeschafft wurden. Zur Streichung der entsprechenden Vorschriften (Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und der Einheitssätze-Verordnung) hatten sich die zuständigen Behörden entschlossen, weil sich das Verhältnis zwischen den Einnahmen aus den Ausbaubeiträgen und deren Erhebungsaufwand als unwirtschaftlich erwiesen hat. Zukünftig werden Anliegerinnen und Anlieger nicht mehr für anstehende Umbaumaßnahmen in ihren Straßen Ausbaubeiträge zahlen müssen.

Ausbaubeiträge werden nur noch erhoben, sofern die Beitragspflicht vor dem 17.11.2016 entstanden ist. Grundlage hierfür ist die Übergangsregelung in Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und der Einheitssätze-Verordnung vom 16. November 2016. Das Hamburgische Wegegesetz (HWG) in seiner aktuellen Fassung sieht die Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erweiterung und Verbesserung von Erschließungsanlagen nicht mehr vor.


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