Artikel vom 17.04.2008




Mit dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens für die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2006 (NKHR LSA) hat das Land den Weg zu einem neuen Haushaltsrecht beschritten.

Im Kern geht es darum, dass das Haushaltsrecht nach den Grundprinzipien der doppelten Buchführung gestaltet wird, was wesentliche Vorteile gegenüber dem kameralistischen System haben soll. Denn die Kameralistik bildet lediglich den Geldverbrauch, die kaufmännische Doppik jedoch den Verbrauch aller Ressourcen einschließlich der Abschreibungen und Rückstellungen ab. Dies gibt Auskunft darüber, ob die Kommunen auf Dauer in der Lage sind, ihren Konsum selbst zu finanzieren oder ob von der Substanz oder gar auf Kosten unserer Kinder gelebt wird. Darüber hinaus werden den Räten und damit den Bürgerinnen und Bürgern transparente Entscheidungsgrundlagen zu Verfügung gestellt, welche erlauben, die Verwaltungen effektiver zu steuern.

Ein wichtiger Schritt auf dem Weg vom Geldverbrauchs- zum Ressourcenverbrauchskonzept ist dabei die Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens. In gewerblichen Unternehmen hat die Anlagenbuchhaltung die Aufgabe, einen ständigen Überblick über alle länger- und mittelfristig genutzten Vermögensbestandteile zu gewährleisten. Sie erfasst auf der Grundlage handels- und steuerrechtlicher Vorschriften Vermögenszugänge und -abgänge,sowie die Vermögensabnutzung. Mit Ausnahme der kommunalen Eigenbetriebe und Eigengesellschaften war diese Form der Vermögenserfassung in den Verwaltungen bisher nicht verbreitet.

Diese Umstellung, die bis 2013 abgeschlossen sein soll, kann aber durchaus Folgen auf die Gebührenentwicklung in den Kommunen haben. Denn möglicherweise verkürzen sich dann die Abschreibungszeiträume, so dass damit höhere Abschreibungssätze als Gebührenbestandteile zu veranschlagen sind. Allein in den Sparten Wasser und Abwasser sei mit Gebührenerhöhungen von 5 bis 20 Cent/qm Wasser sowie 10 bis 50 Cent/qm Abwasser zu rechnen, so die Fraktion der LINKEN in einem Antrag an den Landtag in der heutigen Sitzung (Drs. 5/1193), mit welchem die Landesregierung aufgefordert werden soll, über die möglichen Auswirkungen des neuen Haushaltsrechts zu berichten.

Hierzu erklärte unser Mitstreiter Dr. Andreas Löhne, Pressesprecher des HWG Nebra in einer ersten Stellungnahme: „Die entscheidende Frage ist, ob die bisherige Haushaltsführung zu Lasten künftiger Generationen geht, das heißt, dass der Kanalisationswahnsinn noch teurer ist, als er uns momentan erscheint. Deshalb ist die Anfrage der LINKEN zu begrüßen. Sollten sich dabei wirklich höhere Abwassergebühren ergeben, sollte man aber nicht die neue Methode kritisieren, sondern von den Problemverursachern Lösungen fordern. Wichtig ist, dass die Berechnungen nach der neuen Methode bekannt werden, damit die wahren Kosten einer Ideologie der Zentralisierung endlich offengelegt werden. Daraus können sich zusätzliche, dringende Argumente ergeben, weitere Kanalisierungen zu verhindern, um den Schaden zu begrenzen.“

Wolf-Rüdiger Beck
Sprecher der INKA
Burg 4
06179 Teutschenthal