Artikel vom 16.09.2008




Zur Sitzung des Ortschaftsrates in Großörner waren alle Anwohner der Wipperstraße erschienen. Sie machtem ihrem Ärger über die Beitragsnacherhebungen im Abwasserzweckverband Mansfeld-Schlenze Luft. Zum Beitrag für die ursprünglich als eingeschossig veranlagten Grundstücke der Wipperstraße, der 2004 bereits bezahlt worden war, wurde jetzt unabhängig von der tatsächlichen Bebauung eine Nachzahlung erhoben, weil nach Meinung des AZV Mansfeld-Schlenze theoretisch und rechtlich eine zweigeschossige Bebauung möglich wäre. Aufgrund einer Satzungsregelung muss der Beitrag aber nicht nach der tatsächlichen, sondern anhand der rechtlich möglichen Bebauung berechnet werden.
Die Bürger äusserten Unverständnis und ihre Verärgerung über die Nacherhebung, die durchschnittlich immerhin 50 Prozent der bereits gezahlten Beiträge ausmacht.

Die Häuser in der Wipperstraße, wo es bisher schon bergbaubedingte Erdfälle und mehrere Überschwemmungen gab, so dass manche Keller auch heute noch feucht sind, seien für eine Aufstockung völlig ungeeignet, wurde in der Versammlung mehrfach betont. Deshalb sei der nun nachträglich ausgewiesene Berechnungsfaktor gänzlich ungerechtfertigt.

Ortsbürgermeister Bernd Hojenski (CDU) will sich mit dem Rechtsberater des Landkreises in Verbindung setzen, um Klärung zu schaffen. Bis zur endgültigen Entscheidung wurde die Aussetzung des Vollzugs der Zahlung gefordert. Dies lehnte Frau Markus, die anstelle des erkrankten Geschäftsführers des Hettstedter AZV, dem Geschäftsbesorger von Mansfeld-Schlenze, Andreas Krieg erschienen war, ab.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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