Artikel vom 17.06.2016




Die Stadt Zeitz verschickt derzeit Widerspruchsbescheide für den Herstellungsbeitrag II. Uns liegt ein solcher vor, der das Datum 03.06.2016 trägt. An diesem Tag hat der Landtag den von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurf beraten und verabschiedet, wonach es den Verbänden gestattet ist, die Vollziehung von Beitragsforderungen im Widerspruchsverfahren auszusetzen.

Wir hatten kritisiert, dass diese Regelung zu kurz greift und nicht verhindert, dass die Kommunen und Verbände die Verfahren weiterbetreiben und Widerspruchsbescheide erlassen. Genau dies geschieht nun. Die betroffenen Bürger stehen nun vor dem Problem, dass sie zur Wahrung ihrer Rechte Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben müssen. Offenbar rechnen die Verbände damit, dass die Bürger die Kostenrisiken einer Klage scheuen werden.

Auch der WAZV Bode-Wipper verschickt aktuell Widerspruchsbescheide.

Besonders krass geht der AZV Unstrut-Finne vor. Hier wurde in einem Fall am 13.06.2016 eine seit 2014 bewilligte Aussetzung der Vollziehung sogar ausdrücklich aufgehoben und ein Widerspruchsbescheid erlassen.

Mit anderen Worten: Die Verbände schlagen das Angebot des Gesetzgebers in den Wind. Genau dies hatten wir vorausgesehen.

Offenbar sind die Kommunen und Verbände gerne bereit, ein eigenes Kostenrisiko einzugehen. Sollte am Ende das Landes- oder das Bundesverfassungsgericht die Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG kippen, drohen den Verbänden hohe Kostenforderungen für die dann verlorenen Verwaltungsgerichtsverfahren.