Artikel vom 20.05.2008




Mit einem Änderungsantrag zum brandenburgischen Kommunalabgabengesetz (DRS 4/6197), sollen die Auswirkungen des Urteils des OVG Berlin-Brandenburg vom Dezember 2007 gemildert werden. Dass dieser Antrag von der DVU kommt, verwundert nicht. Leider führt gerade das Gefühl der "Machtlosigkeit" in diesen existentiellen Abgabenfragen viele Bürger an die politischen Ränder, die sich deren Sorgen zunutze machen. Die Darstellung der Problematik ist in dem Antrag auch nicht einmal zu kritisieren. Und wer sich dazu noch die fatale Änderung des KAG (DRS 3/6324) ansieht, die auf Kosten der Rechtssicherheit und zum Nachteil der Bürger festlegte, dass die Beitragspflicht bei Kanalbauten immer zum Zeitpunkt der ersten, "rechtswirksamen" Satzung entstehe, der kann nur den Kopf schütteln. Denn dass diese unbedachte Änderung, die eine bis dahin "liberale" und bürgernahe Rechtsprechung aushebelte, derartig weitreichende Konsequenzen haben musste (bis hin zu einer Steilvorlage für extreme Gruppierungen), war doch eigentlich absehbar. Es sei jedoch davor gewarnt, berechtigten Ärger über eine politische Fehlentwicklung in Bereich des Abgabenrechts zum Anlaß zu nehmen, Parteien mit rechtsextremem Gedankengut auf den Leim zu gehen.

Die Begründung zum Änderungsantrag finden Sie unter dem angebenen Link

W.R. Beck

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